Deckvertrag

zwischen

Hengstbesitzer: Pferdebetrieb Adlstein
Bauer/Raab-Bauer GbR
Adlstein 7
93161 Sinzing

und

Stutenbesitzer: ………………………………………………………………..
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Tel. …………………………………………………………...

Deckhengst: LILPEPPY DUN IT RIGHT, AQHA 4295035

Deckstation: Hengststation Bachl
Gut Fasselsberg
84389 Postmόnster

§ 1

Folgende Stute wird verbindlich fόr die kommende Decksaison angemeldet:

Name: ……………………………………………………………….
Rasse: ……………………………………………………………….
Reg.Nr.: ……………………………………………………………….

Dem Deckvertrag ist eine Kopie des Certificate of Registration sowie eine Kopie des Impfausweises beizulegen. Der Stutenbesitzer erklδrt mit seiner Unterschrift, dass die Stute gesund ist und eine aktuelle Tupferprobe vorliegt.
Die Bedeckung der Stute erfolgt durch:

………………………………………………………………….……
………………………………………………………………….……
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§ 2

Die Decktaxe betrδgt …………………………….. Euro inclusive der Gefriersamengebόhr in Hφhe von 250,00 Euro.
Die Decktaxe ist auf folgendes Konto zu όberweisen:

Deutsche Bank Regensburg
Konto-Nr. 32 50 701 01
BLZ 750 700 13
Inhaber: Pferdebetrieb Adlstein, Bauer/Raab-Bauer GbR

Bei Vertragsabschluss bis zum 31. Januar 2010 gewδhren wir 20 % Frόhbucherrabatt.


§ 3
Lebendfohlengarantie

Der Hengsthalter verpflichtet sich, ein bei der Geburt lebendes Fohlen zu garantieren. Dies gibt dem Stutenbesitzer das Recht, bei Ausbleiben des Fohlens oder Totgeburt in der nachfolgenden Saison mit derselben Stute nachdecken zu lassen.

Im Jahr der Nachbedeckung werden Gefriersamengebόhr und Transportkosten erneut fδllig. Eine Decktaxe wird nicht erhoben.


§ 4

Der Hengst wird einbezahlt in die Programme:
NRHA SSP und DQHA SSA.










§ 5
Versandbedingungen

1.Der Versand des Samens erfolgt erst nach vollstδndigem Zahlungseingang. Bei Bedeckung der Stute durch die Hengststation Bachl erfolgt die Bedeckung erst nach vollstδndigem Zahlungseingang.
2.Die Transportkosten des Samens gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Sie werden direkt durch die Besamungsstation abgerechnet und werden nach Rechnungseingang fδllig.
3.Es werden maximal 3 Portionen versandt.
4.Fόr die Versendung ins Ausland gelten die fόr das jeweilige Land vorgeschriebenen Bestimmungen.
5.Gefrohrener Samen muss durch fachkundiges Personal gelagert und verarbeitet werden. Die Verantwortung fόr die ordnungsgemδίe Verarbeitung trδgt der Stutenbesitzer.





…………………………………... , den ……………………




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Hengstbesitzer Stutenbesitzer


Hier kφnnen Sie den Deckvertrag herunterladen

DECKVERTRAG_Pferdebetrieb_Adlstein.pdf

76 K

STUD_CONTRACT.pdf

80 K